6 4.2 Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft stellte und begründete anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung ihrerseits folgende Anträge (pag. 872, pag. 878 f.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 30.04.2024 (PEN 234) (Kollegialgericht) in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Einstellung des Verfahrens gemäss Ziffer I. des Dispositivs;