3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden über den Beschuldigten ein aktueller Leumundsbericht inkl. Betreibungsregisterauszug (datierend vom 13. Juni 2025 [pag. 840 ff.]) und ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 17. Juni 2025 [pag. 849]) eingeholt. Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung wurden der Beschuldigte und die Privatklägerin 1 ergänzend einvernommen (pag. 861 ff.) sowie der von Fürsprecherin B.________ eingereichte Einsatzvertrag zwischen dem Beschuldigten und der H.________ ag vom 13. Juni 2025 antragsgemäss zu den Akten erkannt (pag. 860, pag. 874).