2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Fürsprecherin B.________ namens des Beschuldigten mit Eingabe vom 6. Mai 2024 fristgerecht Berufung an (pag. 698). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 25. Juli 2024 (pag. 711 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom gleichen Tag eröffnet (pag. 781 f.). Die vom 13. August 2024 datierende Berufungserklärung ging frist- und formgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 788 ff.). Diese beschränkte der Beschuldigte auf die Schuldsprüche wegen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Ziff.