Weitergehend wird die Klage auf Genugtuung der Straf- und Zivilklägerin D.________ abgewiesen. 3. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden keine Kosten ausgeschieden. VI. Weiter wird beschlossen: 1. Nachfolgende beschlagnahmte Gegenstände werden nach Art. 197 Abs. 6 StGB und mit Zustimmung des Beschuldigten zur Vernichtung eingezogen: 1.1. 1 Mobiltelefon Samsung ________ Galaxy Note 8, IMEI 1: ________ und IMEI 2: ________ 1.2. 1 MicroSD SanDisk Extreme 128 GB, S/N: ________ 1.3. 1 SD Karte SanDisk 2 GB