Der dem Tätigkeitsverbot zugrundeliegende Strafanteil beträgt 70 Strafeinheiten. 5. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus den Gebühren von CHF 15'685.00 und Auslagen (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 1'557.55, insgesamt bestimmt auf CHF 17'242.55; [Kostentabelle und reduzierte Verfahrenskosten bei Berufungsverzicht] 6. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 1′000.00 an die Straf- und Zivilklägerin C.________. IV. Die amtliche Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Fürsprecherin B.________ wird wie folgt bestimmt: [Honorartabelle]