I.3.2. der Anklageschrift); 2. von der Anschuldigung der Gewaltdarstellungen, angeblich begangen zu einem unbekannten Zeitpunkt in der Zeit von 30.04.2017 bis 06.07.2021, in E.________ und F.________, durch Beschaffen und Besitz von 1 Video verbotener Gewalt (Ziff. I.4. der Anklageschrift); ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. 2 III. A.________ wird schuldig erklärt: