1. von der Anschuldigung der Pornografie, angeblich mehrfach begangen durch 1.1. Besitz von mindestens 29 Fotos und Herstellung zum eigenem Konsum, Besitz und Konsum einer unbekannten Anzahl Videos, die tatsächliche sexuelle Handlungen mit einer Minderjährigen zum Inhalt haben, angeblich begangen ca. 01.01.2017 bis 31.10.2017, in E.________, z.N. D.________ (Teil von Ziff. 1.3.1. der Anklageschrift);