1.2. soweit angebliche Erzeugnisse mit tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen betreffend soweit angeblich vor dem 01.07.2014 begangen und 1.3. soweit angebliche Erzeugnisse mit sexuellen Gewalttätigkeiten betreffend soweit angeblich vor dem 30.04.2017 begangen; 2. der Gewaltdarstellungen (Teil von Ziff. I.4. der Anklageschrift), soweit angeblich vor dem 30.04.2017 begangen; eingestellt; ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird freigesprochen: