1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht in Dreierbesetzung; nachfolgend Vorinstanz) fällte am 30. April 2024 gegen den Beschuldigten und Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter) folgendes Urteil (pag. 689 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Das Verfahren gegen A.________ wird zufolge Eintritts der Verfolgungsverjährung betreffend die Vorwürfe 1. der Pornografie, angeblich mehrfach begangen (Teil von Ziff. I.3.2. der Anklageschrift)