O., N 16 zu Art. 86 StGB). Fällt die Legalprognose im Rahmen der Differenzialprognose doppelt negativ aus, ist die bedingte Entlassung nicht vorzugswürdig (vgl. zumindest implizit: Urteil des Bundesgerichts 6B_215/2017 vom 19. Juli 2017 E. 2.4, wonach es sich nicht zu Gunsten des Beschwerdeführers auswirke, wenn es