37 E. 6.3.2). Ergänzend ist zu erwähnen, dass sich der Beschwerdeführer gemäss dem vorgenannten Vollzugsbericht auf Gespräche zu den Delikten und zu Entlassungsvorbereitungen begrenzt einlassen konnte (amtliche Akten BVD, pag. 682). Überdies habe sich der Beschwerdeführer dahingehend geäussert, dass er sich eine Tätigkeit im Bereich Export vorstellen könne, da er aufgrund seiner Schulterbeschwerden nicht mehr als E.________ (Beruf im Baugewerbe) arbeiten könne (amtliche Akten BVD, pag. 685). Die Gesamtauswertung des aktuellen Vollzugsplans vom 19. Oktober 2023 ist noch ausstehend (vgl. amtliche Akten BVD, pag.