8 Der Beschwerdeführer zeige sich in Gesprächen mit der Fachperson Soziale Arbeit betreffend Auseinandersetzung mit dem Delikt nicht zugänglich. Er fokussiere sich im Gespräch lieber auf seine Zukunftsgestaltung (amtliche Akten BVD, pag. 684). Die Vorinstanz hat die entsprechenden Ausführungen aus dem Vollzugsbericht vom 19. Februar 2024 korrekt wiedergegeben. Darauf kann verwiesen werden (amtliche Akten Vorinstanz, pag. 37 E. 6.3.2).