Ziel definiert, dass sich der Beschwerdeführer im Rahmen der Bezugspersonenarbeit bereit zeigen solle, sich mit seinen Taten auseinanderzusetzen (amtliche Akten BVD, pag. 667 ff., insb. pag. 670). Im Gesuch um bedingte Entlassung vom 18. Januar 2024 machte der Beschwerdeführer geltend, mit der Vergangenheit und mit dem Gefängnis abgeschlossen zu haben. Der Beschwerdeführer führte weiter aus, nach Algerien zurückkehren und arbeiten zu wollen, wobei er noch nicht wisse, in welchem Bereich (amtliche Akten BVD, pag.