Er habe grundsätzlich nur – wenn auch im grossen Stil – mit Marihuana gehandelt. Diese Droge liege irgendwie gerade noch im Grenzbereich der Legalität und die Gefährdung vieler Menschen sei daher eine offene Frage. Die Vorfälle in den vergangenen Jahren seien zwar nicht gerade harmlos, würden jedoch auch nicht von einer überschäumenden Kriminalität zeugen. Die Vorfälle seien bereits im Urteil ins Strafmass eingeflossen und es dürften daraus nicht irgendwelche zusätzlichen mangelnden Einsichten abgeleitet werden (amtliche Akten SK, pag. 3 f. Ziff. 2.2.1. und 2.2.2.).