6. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, mit Eingabe vom 29. April 2024 Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (SID; nachfolgend Vorinstanz). Er beantragte die Rückweisung des Verfahrens an die verfügende Stelle, eventualiter die Gutheissung des Gesuchs um 2 bedingte Entlassung nach Verbüssung von 2/3 der ausgefällten rechtskräftigen Strafe, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Kantons Bern (amtliche Akten Vorinstanz, pag. 8 ff.).