Das Obergericht des Kantons Bern erklärte den Beschwerdeführer mit Urteil vom 7. Juni 2023 der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (mehrfach begangen), der Widerhandlung gegen das Waffengesetz sowie der Hinderung einer Amtshandlung schuldig. Gleichzeitig widerrief es den mit Urteil des Regionalgerichts vom 18. November 2019 gewährten bedingten Vollzug der Freiheitsstrafe von 17 Monaten und verurteilte den Beschwerdeführer zu einer Freiheitsstrafe von 55 Monaten (als teilweise Zusatzstrafe zu den am 18. November 2019 und 24. November 2021 ausgesprochenen Freiheitsstrafen), einer unbeding-