insbesondere insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als der Beschwerdeführer wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen verurteilt wurde (amtliche Akten BVD, pag. 323 ff.). Gleichzeitig wurde der Beschwerdeführer der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (wiederholt bzw. gewerbs- und bandenmässig begangen) schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten (als Zusatzstrafe zu der am 18. November 2019 ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 17 Monaten; amtliche Akten BVD, pag. 108 ff.) verurteilt.