2. Mit Urteil vom 24. November 2021 stellte das Obergericht des Kantons Bern fest, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 11. Mai 2020 (amtliche Akten BVD, pag. 124 ff.) insbesondere insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als der Beschwerdeführer wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen verurteilt wurde (amtliche Akten BVD, pag.