1. Mit Urteil vom 18. November 2019 erklärte das Regionalgericht Berner Jura- Seeland A.________ (Verurteilter/Beschwerdeführer; nachfolgend Beschwerdeführer) des Diebstahls, der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs, der Drohung und der einfachen Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten, wobei der Vollzug aufgeschoben und eine Probezeit von zwei Jahren festgesetzt wurde (amtliche Akten der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern [nachfolgend BVD], pag. 108 ff.).