1. Die Verfahrenskosten des Neubeurteilungsverfahrens von CHF 800.00 sind vom Kanton Bern zu tragen. 2. A.________ wird für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte im Neubeurteilungsverfahren eine Entschädigung von CHF 250.00 (inkl. MWST und Auslagen) ausgerichtet. 7 Zu eröffnen: - der Beschuldigten, v.d. Rechtsanwältin Dr. B.________ - der Straf- und Zivilklägerin - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - dem Bundesamt für Gesundheit