Dies gilt auch dann, wenn die Rechtsmittelinstanz aufgrund eines Rückweisungsentscheids des Bundesgerichts erneut über die Sache befindet (Urteil des Bundesgerichts 6B_602/2014 vom 04.12.2014 E. 1.3). Die Kosten des vorliegenden Neubeurteilungsverfahrens werden auf CHF 800.00 bestimmt (Art. 424 Abs. 1 StPO i.V.m. Art. 27 Abs. 1 lit. a des Verfahrenskostendekrets [VKD; BSG 161.12]). Sie sind entsprechend dem Verursacherprinzip vom Kanton Bern zu tragen.