Rechtsanwältin Dr. B.________ bezifferte den Vertretungsaufwand im Zivilpunkt pauschal auf CHF 1'109.30 (Honorar von CHF 1'000.00 zzgl. Auslagenpauschale von 3 % und Mehrwertsteuer von 7.7 %). Zur Begründung führte sie aus, ihre Mandantin sei im erstinstanzlichen Verfahren nicht anwaltlich vertreten gewesen. Für das Berufungsverfahren habe sie mit ihrer Mandantin seinerzeit ein Pauschalhonorar von CHF 2'500.00 zzgl. Mehrwertsteuer und Auslagenpauschale vereinbart. Den Vertretungsaufwand für den Zivilpunkt schätze sie auf 40 %.