129 ff.). Mit Urteil 7B_262/2022 vom 27. Juni 2024 hiess das Bundesgericht die Beschwerde teilweise gut. Es hob das angefochtene Urteil im Zivilpunkt auf und wies die Sache diesbezüglich zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an das Obergericht zurück. Im Übrigen wurde die Beschwerde abgewiesen (pag. 182; siehe zum Umfang der daraus resultierenden Neubeurteilung E. I.7 hiernach).