Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 4. April 2024 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ schuldig erklärt wurde des Führens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand (nicht qualifiziert 0,25 mg/l), begangen am 12. Februar 2023 um ca. 03:30 Uhr in C.________ und in Anwendung der Artikel 47, 106 StGB; 31 Abs. 2, 55, 91 Abs. 1 Bst. a SVG; 2 Abs. 1 VRV 1 Verordnung der Bundesversammlung über Alkoholgrenzwerte im Strassenverkehr verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 600.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 6 Tage. II.