b PKV), die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses als angemessen. Entsprechend der präjudizierenden Kostenauflage entschädigt der Kanton Bern den Beschuldigten für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im oberinstanzlichen Verfahren durch Rechtsanwalt B.________ somit mit CHF 691.85 (inkl. Auslagen und MWST; rund ¼ von CHF 2'767.45). 13 VI. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I.