Gemäss den VBRS-Richtlinien führt ein Wiederholungsfall innert fünf Jahren grundsätzlich zur Verdoppelung der nach den Richtlinien für den neuen konkreten Sachverhalt auszusprechenden Strafe (VBRS- Richtlinien S. 16). Da bei der vorliegend zu beurteilenden Massendelinquenz eine einheitliche Strafzumessung wichtig erscheint, führt die Vorstrafe bei konsequenter