Er wurde mit Strafbefehl vom 3. März 2022 von der Staatsanwaltschaft Baden wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand (0,37 mg/l), begangen am 9. Januar 2022, zu einer Übertretungsbusse von CHF 800.00 verurteilt (pag. 76). Weiter wurde der Beschuldigte mit Strafbefehl vom 14. Dezember 2018 von der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Übertretung) und Hinderung einer Amtshandlung, beides begangen am 3. Dezember 2017, zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu CHF 80.00 bei einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von CHF 360.00 verurteilt (pag.