15. Täterkomponenten Der Beschuldigte ist (einschlägig) vorbestraft. Er wurde mit Strafbefehl vom 3. März 2022 von der Staatsanwaltschaft Baden wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand (0,37 mg/l), begangen am 9. Januar 2022, zu einer Übertretungsbusse von CHF 800.00 verurteilt (pag.