Ihm wäre es ohne Weiteres möglich gewesen, bei den angeordneten Massnahmen mitzuwirken. Diese subjektiven Elemente wirken sich jedoch neutral aus. Es bleibt somit bei 20 Strafeinheiten. 14.3 Fazit Tatkomponenten Gestützt auf die objektiven und subjektiven Tatkomponenten resultiert für den Schuldspruch wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit eine vorläufige Strafe von 20 Strafeinheiten.