Der im Nachgang durch die Staatsanwaltschaft angeordneten Blut-/Urinentnahme verweigerte sich der Beschuldigte zunächst ebenfalls, stimmte aber dann einer Urinabgabe zu. Als der Beschuldigte dem Polizeibeamten die Urinprobe übergeben hatte, stellte dieser einen sehr süsslichen und künstlichen Geruch fest. Bei der anschliessenden Durchsuchung des Beschuldigten wurde in dessen Unterhose eine offene Packung «CleanUrin» gefunden, womit der Beschuldigte seine Urinprobe gefälscht hatte.