11. Erwägungen der Kammer 11.1 Theoretische Ausführungen zur Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit (Art. 91a Abs. 1 SVG) Vorab kann für die theoretischen Ausführungen zu Art. 91a Abs. 1 SVG auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 140 f., S. 8 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).