2. A.________ sei zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 80.00 zu verurteilen. Der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben und die Probezeit auf zwei Jahre festzusetzen; 3. A.________ sei für das oberinstanzliche Verfahren eine Entschädigung für seine Aufwendungen für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte in der Höhe von CHF 2'767.45 auszurichten; 4. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen; 5. Soweit weitergehend sei die Rechtskraft des Urteils vom 04. April 2024 festzustellen; 6. Die weiteren Verfügungen seien von Amtes wegen zu treffen;