Honorarnote datiert vom 31. Oktober 2024 (pag. 181 ff.) und erfolgte fristgerecht. Mit Verfügung vom 11. Dezember 2024 wurde der Schriftenwechsel als abgeschlossen erachtet und der schriftliche Entscheid in Aussicht gestellt (pag. 204 f.). 4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Rahmen des Berufungsverfahrens wurden über den Beschuldigten von Amtes wegen ein Leumundsbericht inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 20. bzw. 18. November 2025 [pag.193 ff.]), ein aktueller Auszug aus dem eidgenössischen Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ; datierend vom