(Ortschaft). In Anwendung der einschlägigen Artikel verurteilte die Vorinstanz den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 3'600.00, zu einer Übertretungsbusse von CHF 600.00 (unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf sechs Tage) sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1'950.00 (pag. 124 ff.).