1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 4. April 2024 erklärte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) den Beschuldigten und Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter) des Führens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand (nicht qualifiziert 0,25 mg/l) schuldig, begangen am 12. Februar 2023 um ca. 03:30 Uhr in C.________ (Ortschaft), sowie der Vereitelungen von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, mehrfach begangen am 12. Februar 2023 um ca. 03:47 Uhr in D.________ (Ortschaft).