2. Die Beschwerde wird abgewiesen. 3. Die Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren vor dem Obergericht, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. 4. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Beschwerdeführer - der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - dem Amt für Justizvollzug des Kantons Bern, Bewährungs- und Vollzugsdienste Bern, 15. November 2024 Im Namen der 2. Strafkammer Die Präsidentin i.V.: