Wie die Vorinstanz zutreffend festgehalten hat, ist nicht ersichtlich, weshalb sich der Beschwerdeführer nach der Trennung von seinem Partner nicht anderweitig Hilfe geholt hat, sollte er auf diese denn tatsächlich angewiesen sein. Unter diesen Umständen kann offensichtlich nicht gesagt werden, der Beschwerdeführer habe ausreichend mit den Behörden kooperiert und transparent über seine Verhältnisse Auskunft gegeben.