Belege, um dies zu bestätigen, bleibt der Beschwerdeführer jedoch bis heute schuldig. 22.3 Vorliegend zeigt bereits der chronologische Ablauf der Ereignisse auf, dass der Beschwerdeführer keineswegs jederzeit zur Verfügung stand, um mit den BVD zusammenzuarbeiten, die nötigen Unterlagen vorzulegen und Angaben zu machen. So versuchten die Behörden während insgesamt rund 6 Monaten erfolglos, vom Beschwerdeführer die benötigten Unterlagen zu erhalten. Dieser reagierte nicht auf Kontaktversuche, ignorierte die ihm angesetzten Fristen konsequent und reichte die geforderten Unterlagen nicht resp. nicht vollständig ein.