Postschalter in Empfang genommen. Darüber hinaus meldete sich der Beschwerdeführer am 30. April 2024 telefonisch bei den BVD und teilte mit, dass er die Bussen bezahlen werde. Seitens BVD wurde der Beschwerdeführer bereits anlässlich dieses Telefonats darüber informiert, dass er in den nächsten Tagen mit der Zustellung des abweisenden Entscheids zu rechnen habe (amtliche Akten BVD, pag. 49). Die Mahnung vom 13. Februar 2024 konnte dem Beschwerdeführer hingegen tatsächlich nicht zugestellt werden.