Durch die Unterstützung seiner Vorgesetzten habe er sich stabilisiert. Bei einem Verlust dieser Unterstützung sei das Risiko einer weiteren Destabilisierung hoch (pag. 1 f.). 20.2 Die SID führte zur Begründung des angefochtenen Entscheides vom 3. Juli 2024, worauf in der Vernehmlassung vom 9. August 2024 verwiesen wurde, im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer sei den Aufforderungen zur Einreichung von Unterlagen bzw. seiner Obliegenheit zur Mitwirkung nicht nachgekommen.