Dies bringe ihn in eine existenzielle Notlage und stelle weder in seinem noch im öffentlichen Interesse eine sinnvolle Lösung dar. Eine derartige Massnahme zerstöre seine jüngst erreichte Stabilität und stelle ihn vor erhebliche soziale und wirtschaftliche Herausforderungen. Ebenso werde dadurch seine Fähigkeit beeinträchtigt, weiterhin positiv zum gesellschaftlichen Leben beizutragen. Die Gewährung einer elektronischen Überwachung ermögliche es ihm, seine Pflichten zu erfüllen, ohne seine soziale und wirtschaftliche Existenzgrundlage zu verlieren. Durch die Unterstützung seiner Vorgesetzten habe er sich stabilisiert.