12. In ihrer Vernehmlassung vom 9. August 2024 beantragte die SID die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Betreffend Begründung verwies sie im Grundsatz auf ihre Ausführungen im angefochtenen Entscheid und ergänzte diese mit punktuellen Bemerkungen. Da die am 16. Juli 2021 und am 30. Juli 2021 ausgesprochenen Bussen mittlerweile bezahlt worden seien, stehe der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung hingegen nichts entgegen (pag. 27 f.).