10. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 2. Strafkammer (nachfolgend: Kammer) am 16. Juli 2024 das Beschwerdeverfahren und forderte den Beschwerdeführer auf, ein originalunterzeichnetes Exemplar seiner Beschwerde einzureichen (pag. 11 f.). Dieses ging – inkl. Beilagen – innert angesetzter Frist beim Obergericht ein (pag. 14 ff.). 11. Von der nachgebesserten Beschwerde wurde mit Verfügung vom 25. Juli 2024 Kenntnis genommen und gegeben. Weiter wurde der SID Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme sowie die Vollzugsakten einzureichen (pag. 24 f.).