2. die Umwandlung der Ersatzfreiheitsstrafe in eine elektronische Überwachung (Electronic Monitoring/Fussfessel), da ich diese Massnahme bereits erfolgreich durchgeführt habe und sie meiner aktuellen Situation besser angepasst ist. 3. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung durch Begleichung der Bussen vom 16.07.2021 über CHF 2'300.00 und die Busse vom 30.07.2021 über CHF 200.00, am 12. Juli 2024.