2 7. Die SID liess der Vorinstanz mit Verfügung vom 10. Juni 2024 eine Kopie der Beschwerdeschrift zugehen und setzte dieser Frist, um eine Vernehmlassung einzureichen (amtliche Akten SID, pag. 10 f.). Nach Eingang der Vernehmlassung vom 13. Juni 2024 wurde dem Beschwerdeführer ein Doppel derselben zugestellt und Frist für allfällige Schlussbemerkungen angesetzt (amtliche Akten, SID pag. 12 f. und pag. 22 f.). Hierauf verzichtete der Beschwerdeführer.