6. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 7. Juni 2024 bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (nachfolgend: SID) Beschwerde (inkl. Beilagen), wobei er die Aufhebung der angefochtenen Verfügung der BVD vom 1. Mai 2024 und die Gewährung der elektronischen Überwachung beantragte (vgl. amtliche Akten SID, pag. 8 ff.).