1. Die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern (nachfolgend: BVD) boten den Verurteilten/Beschwerdeführer (nachfolgend: Beschwerdeführer) mit Verfügung vom 18. September 2023 für den Vollzug diverser Ersatzfreiheitsstrafen im Regionalgefängnis Bern auf (amtliche Akten BVD, pag. 7 ff). Da der Beschwerdeführer durch die Post im Rahmen der Zustellung nicht ermittelt werden konnte, verfügten die BVD am 22. September 2023 erneut (amtliche Akten BVD, pag. 10 f.).