4. Zu eröffnen: - der Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - dem vormaligen unentgeltlichen Rechtsvertreter der vormaligen Privatklägerschaft, Rechtsanwalt BW.________ (auszugsweise Ziff. II.3) - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; Urteil mit Begründung nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde)