an Rechtsanwalt BW.________ ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 18'361.15 zurückzuzahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 128 III. Weiter wird verfügt: 1. A.________ verbleibt in Sicherheitshaft. Für die Begründung wird auf die separate Verfügung vom 24. März 2025 verwiesen.