3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 21'764.95, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 8'400.00 und Auslagen von CHF 13'364.95. II. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: